
DSF Company Kassensysteme
Was ist die KassenSichV?
Die KassenSichV regelt die technischen Anforderungen an elektronische Kassensysteme und Registrierkassen
Sie verpflichtet Händler, ihre elektronischen Kassen mit einer TSE auszustatten
Durch die TSE wird jede Transaktion manipulationssicher aufgezeichnet, um Steuerhinterziehung zu unterbinden
Kassensysteme ohne TSE? Jetzt hohe Bußgelder vermeiden
- Digitale Kassensysteme müssen seit Januar 2020 mit einer Technischen Sicherungseinrichtung (TSE) ausgestattet sein.
Diese Anforderung wird in der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) festgelegt und soll die Manipulationssicherheit des Kassensystems garantieren.
Es kann ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro drohen
Das Finanzamt kann Steuern aufgrund eines geschätzten Gewinns festsetzen
Coronahilfe - Überbrückungshilfe III
Digitalisieren Sie Ihr Unternehmen und bringen es auf einem neuen Level.
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DATEV-Schnittstelle
Überreichen Sie alle Unterlagen digital, statt im Schuhkarton und sparen Papierkram.
- Digital? Sie haben den glücklichsten Steuerberater!
Bonpflicht
Jeder Unternehmer mit einem elektronischen Kassensystem ist grundsätzlich verpflichtet, jedem Kunden einen Kassenbon auszuhändigen.
Die Belegausgabepflicht ist ein Teil, für die Verhinderung der Kassenmanipulationen und Steuerhinterziehungen.
Jeder Beleg muss nun eine eindeutige Identifikationsnummer enthalten.
Digital-Bon
Überzeugen Sie Ihre Kunden vom Neuesten. QR-Code auf Ihren Kundendisplay anzeigen und die Rechnung Digital an Ihren Kunden aushändigen.
Sparen Sie Kosten und Bon Rollen.
Auf Wunsch kann das Beleg in Papierform nachträglich gedruckt werden.
EC- Kartenlesegeräte
Ermöglichen ihre Kunden auch Kontaktlos zu bezahlen.
Lassen Sie Ihr EC-Kartenlesegerät mit ihrer Kasse anbinden und verhindern somit das falsche tippen.
Lieferando
Arbeiten Sie auch ab sofort Gesetzeskonform mit Lieferando.
Nutzen Sie die Lieferando Schnittstelle mit der Kasse und drucken Sie die Bons mit TSE.
Neuer BMF-Anwendungserlass in Vorbereitung
Stand 04.07.2022:
Vom BMF wird ein neuer Anwendungserlass vorbereitet, der neue Regelungen zu Störungen und Ausfall von TSE und Kassensystem enthält.
Der Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zu § 146a wird geändert. Ein entsprechender Entwurf aus dem BMF liegt vor. Die Änderungen betreffen Regelungen zum Ausfall und zu Störungen der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) und des Kassensystems. Betroffen wären insbesondere auch Cloud-Kassensysteme, wenn keine lokale TSE vorhanden ist.
Auf der Internetseite des BSI hat dieses veröffentlicht, dass die Zertifizierung mit Ablauf des
7. Januar 2023 ausläuft:
Erfolgreiche Kundenbindung: So werden aus Laufkundschaften Deine Stammkunden