Fiskalisierung
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Ab 1. Januar 2020 müssen alle neuen elektronischen sowie bestehende PC-basierte Kassensysteme in Deutschland, mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüstet sein. Am 30. September 2020 endete die Nichtbeanstandungsfrist für Kassen ohne technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Seit diesem Datum ist jede Buchung mit einer Kasse ohne TSE illegal.
Gesetzeskonform arbeiten? Dies ist nur durch ein Software-Update oder eine Neuanschaffung möglich.
So riskieren Sie hohe Strafen:
ab 30.09.2020 in Bremen eine Kasse ohne TSE bedienen
ab 30.09.2020 in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen oder Schleswig-Holstein keinen Kaufnachweis (Proforma, Auftragsbestätigung) für eine TSE vorlegen können
ab 31.08.2020 in Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz oder Sachsen keine TSE bestellt haben bzw. kein Termin vom Kassenaufsteller vorliegt.
30.08.2020 in Berlin keinen Termin vom Kassenaufsteller vorliegt.
Vom BMF wird ein neuer Anwendungserlass vorbereitet, der neue Regelungen zu Störungen und Ausfall von TSE und Kassensystem enthält.
Der Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zu § 146a wird geändert. Ein entsprechender Entwurf aus dem BMF liegt vor. Die Änderungen betreffen Regelungen zum Ausfall und zu Störungen der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) und des Kassensystems. Betroffen wären insbesondere auch Cloud-Kassensysteme, wenn keine lokale TSE vorhanden ist.
Auf der Internetseite des BSI hat dieses veröffentlicht, dass die Zertifizierung mit Ablauf des
7. Januar 2023 ausläuft:
https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Zertifikate_TR/Technische_Sicherheitseinrichtungen/B SI-K-TR-0374-2020.html